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Zensus 2011 - Pflicht ? Kann man sich dem Zensus verweigern ?

26.05.2011 15:15 von Christian Narkus (Kommentare: 9)

Es ist schon seltsam. Weder zum Euro, noch zum Atomausstieg, weder zum Krieg im Kosovo noch im Irak oder in Lybien ist die Meinung des braven BRD - Bürgers, pardon BRD - Personals, gefragt. Doch geht es um eine "Volkszählung" oder vielmehr um die umfangsreichste Datenerhebung seit Menschengedenken, also darum, dass Machthaber alles über Beherrschte zu wissen mag, ist nichts wichtiger als eben jenes Personal. Wobei es in vielen anderen Ländern momentan ähnlich zu laufen scheint, nicht nur im Staate "deutsch", wo die BRD (noch) das Sagen hat.

Reden wir mal Klartext: die ganze Aktion ist versuchter Zwang - warum sonst wird mit Bußgeld gedroht? Ist das überhaupt - selbst nach den Gesetzen der besatzungsrechtlichen Wirtschaftsvereinigung namens "BRD" noch gesetzeskonform?

In den 80ern gab es in der BRD wohl ziemliche Unruhe, heute passiert augenscheinlich weniger gegen diese Schnüffelaktion. Dennoch - auch im Internet regt sich Widerstand.

Vielleicht weil immer mehr Menschen verstanden haben, dass beim Datenschutz die Daten und nicht die Menschen geschützt werden, vielleicht aber auch wegen dem allgemeinen Vertrauensverlust von Politik und Globalwirtschaft, fragt sich so mancher "Glückliche" Befragter dann auch:

Ist es meine Pflicht beim Zensus mitzumachen, besteht also eine Auskunftspflicht? Warum werde ich nicht gefragt, sondern mit Androhung dazu getrieben? Und wenn ich nicht mitmachen will, wie kann ich mich verweigern?

Eine Pflicht besteht meiner Meinung nach nicht, schon weil das die Grundrechte verletzen würde (Persönliche Freiheit, Art 2 GG). Das Argument, viele Menschen würden in Facebook alles Mögliche über sich schreiben scheint mir unbrauchbar, denn 1. schreibe ich dort nur was ich will, wem, und wann ich will und 2. ist es eine Frage des WIE. Wie man an mich herantritt, entscheidet per Gesetz der Resonanz auch (mit) darüber, wie ich geneigt bin zu re-agieren.

Ich will hier mal außer Acht lassen, dass ich als Personal der BRD weder Menschenrechte noch Bürgerrechte (BGB, Grundgesetz) genießen kann - zumindest wenn es hart auf hart kommt und die unteren Etagen des Sytems nicht mitzureden haben. Das Völkerrecht und schön und gut, und wer in Selbstverwaltung bereits lebt muss sich um den Zensus sicher nicht kümmern. Es sei denn, eine Selbstverwaltung wird ähnlich einer Hausverwaltung angeschrieben - das wäre schon lustig.

Mit gefällt grundlegend der Gedanke, das Ganze spielerisch zu betrachten. Also, falls ich mich dem Zensus nicht gänzlich verweigern will, sondern das alles verzögern und verunstalten will, kann ich die Übergabe des Fragebogens ja verzögern. Das angedrohte Bußgeld übrigens - vergessen wir mal die irre 5000-Euro-Nummer - müsste laut Bußgeldkatalog gelten, außerdem müsste in diesem Gesetz zur Erhebung der Daten - wie hieß es noch? - Gesetz zur Erhebung von Statistik oder so - ja auf diesen Katalog verweisen. Da es einen Eingriff in die Grundrechte gibt, ist eine Zitierung zwingend vorgeschrieben.

Also, worum geht es beim Zensus 2011?

Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit.

Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus einer gleichzeitig neu erstellten Wohnungsdatenbank zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern bzw. ihren Wohnungen machen.

Zusammen mit einer stichprobenartigen Befragung von etwa 10% der Bevölkerung (“Haushalte-Stichprobe”) sowie einer weiteren höchst umstrittenen vollständigen Befragung so genannter “Sonderbereiche” werden etwa ein Drittel der Bevölkerung direkt mit mindestens einem Fragebogen konfrontiert werden.

(Quelle: http://zensus11.de/)

Diese Datenzusammenführung hat ja schon im Vorfeld begonnen, zum Beispiel mit den Daten der Meldeämter (bzw. dem Bürgerservice; Ämter kann und wird in der BRD ja nicht mehr geben, ebenso wenig wie echte Beamte).

Der Auszug aus dem Artikel "Jeder kann die Auskunft zum Zensus 2011 – Volkszählung verweigern!" liefert uns Hinweise auf rechtliche Unklarheiten welche man nutzen kann. Hier geht es auch um das weiter oben genannte "Zitiergebot". Lesen wir also:

Das ZensG 2011 sieht zwar vor, daß eine Auskunftspflicht besteht, doch wenn jemand die Auskunft verweigern möchte, so kann diese nicht aufgrund des ZensGesetzes 2011 mit einem Bußgeld oder ein Zwangsgeld gegen ihn geahndet werden. Eine solche Vorgehensweise ist schlicht weg nicht normiert!

Auch finden wir keine Angaben im ZensG 2011 über die Zitierung eines Vollstreckungsgesetzes, um Auskunftsunwillige durch Nötigung und Erpressung zu einer Auskunft zu zwingen.

[...]

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Das BStatG von 1987 greift mit den ƒƒ 22 und 23 in die Grundrechte aus Art. 2.2 und Art. 14 GG ein, ohne diese Grundrechtseinschränkungen zu zitieren. Das hat zur Folge, daß das BStatG seit 1987 ungültig und nichtig ist..."

(Quelle: http://finanzamt.name/2011/05/nachrichten/news/Deutschland/Akquise-Experte/jeder-kann-die-auskunft-zum-zensus-2011-volkszahlung-verweigern/)

Nun ja, "nichtig" sind genau genommen die meisten Gesetzeswerke der BRD, siehe Bundesbereinigungsgesetze. Ob das alles nun so anwendbar ist, kann ich aus eigener Erfahrung nicht sagen.

Doch mal ein anderer, einfacherer Gedanke: Die Auskunftspflicht wird per Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt, und dort steht in §111:

Dritter Teil. Einzelne Ordnungswidrigkeiten
Erster Abschnitt. Verstöße gegen staatliche Anordnungen
§ 111.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert...

Die BRD kann und wird immer nur "deutsch" bestätigen, was nicht korrekt ist für einen Staat welchem man angehören soll. Ignorieren wir, dass das Deutsche Reich laut Völkerrecht eigentlich dieser Staat wäre, bliebe immer noch die Frage nach dem Staat hinter dem öminösen Wort "deutsch". Es ist unrichtig, für einen Staat welchem man angehört, statt diesen zu benennen, nur die Beschreibung "deutsch" anzugeben. Denn "deutsch" beschreibt etwas, wohingegen "Deutschland" oder "Bundesrepublik Deutschland" beispielsweise ein Staat wäre (begrifflich gesehen). Im Fragebogen fehlt jedoch die korrekte Bezeichnung für den Staat. Ergo wird jeder BRD-Bürger (pardon, jedes Personal) zwangsweise eine Ordnungdwidrigkeit begegen MÜSSEN, wenn es den Zensus-Fragebogen ausfüllt und dabei ganz korrekt sein will.

Wo ich beim nächsten Thema bin:

Da ich also Sand im Getriebe sein muss, siehe Owig §111, kann ich dabei doch auch Spaß haben, indem ich den Zensus-Fragebogen mit lustigen Daten füttere.

Ich bin Heide, und das wird meine Religion sein. Jedi-Meister? kein Problem. Vielleicht auch der in ES besagte Kult der Neun, heil Stendarr - wer weiß? Es steht ja nicht drinnen, dass ich nüchtern beim Ausfüllen sein muss oder zwanghaft unlustig, oder? Außerdem, konform zum altäglichen Wahnsinn in den Medien - könnte ich das überhaupt noch, klardenkend und korrekt sein? Ich muss mal auf's Klo, habe böses Gemüse gegessen...
 
Die auf http://zensus11.de/hilfestellungen/sand-im-getriebe-sein/ aufgeführten Tipps finde ich ganz brauchbar.

Darüber hinaus ist es sicher sinnvoll, die Auskunftspflicht der Ämter zu nutzen um zu erfahren, welche Daten bereits an den Zensus geschickt wurden.

Übrigens: die Zustellung zur Befragung müsste 100%ig klappen, was weder beim Einwurf noch bei einem Brief garantiert werden kann. Gibt es dafür nicht die Postzustellungsurkunde? Ich frage mich, ob diese Option seitens des Bundesamtes für Statistik auch genutzt würde, falls vorherige Sendungen "verloren" gingen. Und was man nicht weiß, weil man darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, dafür kann man auch nicht belangt werden, oder? Falls man den Fragebogen schon angenommen hat, nun... verdammt dieser Kaffee, musste der da stehen? Viel Spaß... Küssend

Ein weiterer Link: "Zensus 2011 - Alternative zur Verweigerung" auf http://sbeadp.bplaced.net/wp/?p=3619.

 

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Kommentar von anderstomy | 05.06.2011

danke herr christian narkus,
leider konnten wir den kommentar nicht drucken.
es ist ernüchternd, das so wenige menschen den kern der sache nicht begreifen. was hier passiert, könnte nicht besser dokumentiert werden.
ihr kommentar setzt sich mit dem realen problem ausseinander. und mehr. er ist hilfreich und aufmunternt. gut zu wissen, das es euch gibt.
wir haben am samstag, 4.juli die mitteilung im kasten gehabt, das am darauffolgenden MITTWOCH, 8.juli um 17:00 uhr ein "befrager kommt... ist das nicht bedürftig?
Mit freundlichem gruß
familie fleisauer

Kommentar von Rachel05 | 16.06.2011

Hi,

also ich finde es wirklich bescheuert, gerade was auf der Seite "Sand im Getriebe" steht. Ich bin selbst Zensusbeauftragte und kann nur sagen: Manche Aussagen sind absoluter Schwachsinn!!! Man könnte glatt meinen, da hätte sich jemand nicht informiert, bevor er sich beschwert hat...

1. Ja, wir bekommen weniger Geld, wenn wir die Leute nicht befragen, schließlich hatten wir ja auch weniger zeitlichen Aufwand, wenn die Person den Bogen selbst ausfüllt. Ich habe allerdings noch nie gehört (davon abgesehen, dass ich mich NIE so verhalten habe), dass ein Beauftragter sich aufgezwungen hat! Ganz ehrlich, wenn jemand selbst ausfüllen will, meinetwegen, mein festes "Gehalt" von 2,50 Euro pro Person bekomme ich eh... ;-)

2. Ich möchte garantiert nicht die Hand für alle Zensusbeauftragte ins Feuer legen, aber ich selbst behandle die Daten sehr anonym... Wir haben etwas unterschrieben, dass wir den Datenschutz auch unsererseits einhalten. Wenn wir das nicht tun sollten, drohen uns Strafen bis zu 5.000 Euro.

3. Der größte Schwachsinn ist das mit dem "subjektiven Eindruck", den der Zensus-Beauftragte auf einen Bogen notieren muss. Ich hab davon noch nie etwas gehört!!! Wir nehmen die Leute doch nicht psychologisch auseinander :-/ Wir füllen den Bogen aus, bedanken uns und gehen dann wieder... Da wird nichts eingetragen...

Über was für Fragen wird sich eigentlich aufgeregt? Darüber lese ich auf keiner Seite im Internet etwas konkretes. Mich würde mal interessieren, WAS die Menschen so wütend macht und warum sie den Zensus verweigern. Ich habe so langsam das Gefühl, dass viele Leute denken, nur weil der Staat was möchte, wird dagegen gearbeitet. Wenn der Staat allerdings Steuern zurück zahlt, sind wir alle gleich dabei. Und jede Steuererklärung ist datenmäßig um einiges umfangreicher mit sensibleren Daten gefüttert wie ein Zensus!!! Aber egal, man bekommt ja was dafür... VERRÜCKT!!!

Liebe Grüße

Kommentar von Rachel05 | 16.06.2011

Also ich wollte niemanden persönlich beleidigen, nur zum Verständnis... Ich wollte nur mal ein paar Dinge klar stellen, weil sih viel Unmut auch aus dem Grund auftut, weil die Menschen falsch informiert sind. Ich höre immer wieder den Kommentar (wenn der Fragebogen fertig ausgefüllt ist): "Was? Das wars schon??? Und dafür die ganze Aufregung?" Ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen...

Ich habe selbst was gegen die totale Überwachung des Bürgers durch den Staat (eins meiner Lieblingsbücher ist "1984" von George Orwell), aber ich denke man sollte unterscheiden, welche Daten gebraucht werden, z. B. um Statistiken zu erstellen, Gelder vom Land zu bekommen, etc...

Liebe Grüße

Kommentar von Christian | 23.06.2011

Danke für deine Kommentare, Rachel. Vielleicht kam es oben nicht ganz raus - es geht um das WIE. Werde ich gebeten oder bedroht, gibt es Wein oder nicht mal Brot... Punkt. Über den Rest diskutiere ich nicht mehr; es gibt Millionen Wahrheiten. lG Christian

Kommentar von Christian Narkus | 23.06.2011

Hallo 'familie fleisauer' , 1.) danke für den Kommantar. Drucken eines Teiltextes: Text kopieren, Word aufmachen, einfügen... ganz einfach. 2.) www.nein.de ? Die URL ist nicht pflicht, also bitte auch keinen Murks einsetzen, danke. Lichte Grüße, Christian

Kommentar von Otto | 12.01.2012

Vielen Dank für die Ausführungen!
Sehr hilfreich und angenehmerweise in gutem Deutsch, einschließlich der historischen Wahrheit verfaßt. Das Internetz hat auch seine guten Seiten.

Kommentar von Isy | 04.02.2012

Zitat:"Und jede Steuererklärung ist datenmäßig um einiges umfangreicher mit sensibleren Daten gefüttert wie ein Zensus!!!"
Dazu muss ich anmerken:
Mir als Wohneigentümerin wird die Zensus-Frage gestellt, wer genau namentlich bei mir wohnt.
Wenn ich diese Frage beantworte, komme ich mir vor wie ein Stasi-Spitzel.
Es ist eine Sache, wenn ich zu meiner Person (wie bei der Steuererklärung) befragt werde - eine ganz andere, wenn ich Auskunft über meine Mieter geben soll.
Und warum erhalte ich im Gegenzug keine Antwort, wenn ich beim Meldeamt nachfrage, wer alles in meinem eigenen Haus gemeldet ist? Das macht doch keinen Sinn!

Kommentar von Libelle77 | 20.03.2012

Hallo,

den Ausführungen von Isy schließe ich mich vollumfänglich an.

Fragen zur Ausstattung der Wohnungen, auch wie viel Personen dort wohnen, beantworte ich gerne.
Aber WARUM muss ich die Namen der Mieter angeben ??
Wofür werden die Namen benötigt ???
Ist das datenschutzrechtlich überhaupt vertretbar ??

Lieben Gruß
Libelle

Kommentar von Kerstin | 07.04.2012

Hallo,
wir möchten uns den Worten von Christian anschließen, weil wir das genau so sehen.
Jetzt sind wir auch in dieser Lage, dass man uns mit 500,00 Euro Zwangsgeld droht, wenn wir
das Schreiben nicht ordnungsgemäß ausgefüllt bis zum 19.04.2012 zurück schicken.
Wir sind der Meinung, dass diese Daten ein Teil unseres Lebens sind und daher nicht bereit unsere Daten in die Hände eines Beamten übergeben ohne Angst dabei zu haben das diese Daten auf irgend einer Art mißbraucht werden.
Wir leben leider in einer Zeit wo auch einige Beamte kriminell sind, über die Medien werden immer neue Sachen der Beamten bekannt gemacht.
Frage:Kann uns einer bitte sagen wie wir uns weiter verhalten sollen?
Lieben Gruß
Kerstin & Siggi

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Vorgestellt: SKALARE TECHNOLOGIE zur Stromerzeugung

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26.01.2010 10:16

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24.01.2010 20:13

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24.01.2010 16:02

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08.01.2010 19:37

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Das Remake der SiFi-Miniserie aus den 80igern überrascht mit noch deutlicheren Einblicken in die Welt der Machtspiele.

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