Wissen, wahres Wissen, ist eine Haltung, eine Öffnung, eine Schau, eine Führung, ein Abendteuer - kein Lernen von bestimmten Eigenschaften und Regeln.
Dietrich von Oppeln - Bronikowski

Auf in die Selbstverwaltung

Wir sind in einem kosmischen Wandel auf dem Weg in eine neues Zeitalter, da brauchen wir vor allem innere Ruhe, Vertrauen, Liebe zum Leben, Respekt vor der Schöpfung. Im Einklang mit den kosmischen Gesetzen erschaffen wir ganz einfach neue Strukturen und Mittel, die wir benötigen, aus uns selbst heraus. Es geht um Wertschöpfung, Tauschmittel und (Selbst-)Verwaltung. Nicht ganz zuletzt geht es auch darum, wie wir aus dieser unnsigen BRD-GmbH und ihren Strukturen heraus kommen, ohne jemandem dabei zu schaden.

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Nochmal: BRD und keine Staatshaftung

14.03.2010 00:48 von Christian Narkus (Kommentare: 1)

Das Staatshaftungsgesetz der BRD wurde 1982 aufgehoben. Stattdessen wurde § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Amtshaftung, die persönliche Haftung des Beamten wieder eingeführt. Damit ist der gesetzliche Anspruch auf Entschädigung durch Schäden des Staates grundsätzlich entfallen. Jeder Beamte haftet somit persönlich und gesamtschuldnerisch nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 839 Amtshaftung:

BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Für Angestellte eines Gerichts oder anderen Behörde gilt.

BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig ….ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Es bestand zwar ein grundgesetzgemäßer Anspruch auf Haftung durch den Staat nach Art. 34 GG, aber kein gesetzlicher Anspruch mehr. Nach Aufhebung des Art. 23 GG am 23.09.1990, mit Verkündung im BGBl. I S. 895, wurde auch der grundgesetzrechtliche Anspruch auf Schadensersatz aufgehoben. Stattdessen sind in den jeweiligen Landesverfassungen entsprechende Regelungen vorhanden, z.B. Art. 97 Bay. Verfassung. Doch auch diese Verfassung ist Besatzungsrecht. Besatzungsrecht ist aber nach dem Gesetz v. 23.11.2007 durch Art. 4 aufgehoben, soweit es nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden ist und den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen war. Somit ist Art. 34 GG definitiv erloschen. Manche neue Bundesländer haben auch noch das Staatshaftungsgesetz der ehemaligen DDR.

Nach BGB § 89 kommt zwar auch die Haftung eines Organs nach öffentlichem Recht in Frage. Doch das öffentliche Recht nach BGB ist nicht identisch mit dem öffentlichen Recht der Besatzungsmächte. Das öffentliche Recht der Besatzungsmächte darf zwar nicht mit dem BGB kollidieren, dies wäre ein Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung, ist aber trotzdem nicht identisch mit dem öffentlichen Recht des seit 1900 bestehenden BGB. Wäre dieses öffentliche Recht identisch, hätten es die Besatzer nicht ändern müssen.

Mit der Aufhebung des Geltungsbereichs des Art. 23 GG stellt sich die Frage, inwieweit das GG überhaupt noch eine Bedeutung hat und mit der Schaffung der BRD Finanzagentur mit beschränkter Haftung unter Handelsregister Frankfurt am Main Nr. 51411 (siehe Kapitel „Die Firma BRD-GmbH“), überhaupt noch von öffentlichem Recht gesprochen werden kann und nicht ohnehin nur Privatrecht gilt, so als ob die Bundesbürger nur das Personal einer GmbH sind, Polizeibeamte nur Besitzdiener mit Werkschutzfunktion und das Finanzamt nur die Betriebskosten einsammelt, die das Parlament (ähnlich einer Hausverwaltung) umlegt.

Mit dem im Bundesgesetzblatt S. 2614 v. 23.11.2007 veröffentlichten zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht ist die Rechtslage nochmals bestätigt worden. So sind mit Art. 4 § 2 des genannten Gesetzes die vier Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder aufgehoben worden und somit diese Besatzungsgesetze wieder in Kraft. Das Parlament bzw. der Bundestag der Bundesrepublik kann nicht beschließen und hat nicht beschlossen, dass das Besatzungsrecht vor 1949 wieder Geltung hat. Oberster Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland sind also die Besatzungsmächte. Die Regierung der BRD handelt nur in dem von den Siegermächten erlaubten Rahmen. Das heißt, die BRD ist keine verfassungsmäßige Körperschaft. Dies steht auch im Art. 146 GG.



-> Quelle und mehr Infos im Forum auf www.razyboard.com

 

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Kommentar von böhm, joachim | 09.11.2011

Auf in die Selbstverwaltung,

Familienname: böhm
Vorname: joachim
Baden
Großraum Sinsheim - Heidelberg - Mosbach - Eberbach - Wiesloch
seit 12.06.2011 in Staatlicher Selbstverwaltung,
Mitglied der Arge StaSeVe

Hilfreiche Seiten zur Aufklärung:

DOCOLLIDAY.de
Unter "Gesetz" geht es gleich zur Sache, mit einer Chronologie, dazu übersichtliche dargestellte wichtige Zusammenhänge und Argumentationen. In der Rubrik "Downloads" findest du eine Übersicht relevanter Dokumente-Inhalte, dazu weitere Themen sowie aufschlussreiche Videolinks.

Selbstverwaltung Peter Frühwald
Ebenfalls viele wertvolle Informationen und auch Vorträge. Es gibt eine Arbeitsgemeinschaft.

Aktion Kehrwoche - "Aktion Landrat"
Der Beweis, dass es keine Staatsangehörigkeit der BRD gibt, wird hier erbracht - von den BRD-Behörden selbst.

Videobeiträge auf bewusst.tv
Jo Conrad im Gespräch u.a. Peter Frühwald, Alexander Wagandt, Peter Fitzek und Andres Clauss

Video "Meet Your Strawman"
Wie die juristische Person, über die das System dich ausnimmt, funktioniert. Mit deutschen Untertiteln.

Selbstverwaltung Dosseh
Anforderungen und Anfragen von Urkunden und Schriftstuecken verschiedener Verwaltungen

Weltnetzseite des Staates DDR "Das Deutsche Reich"
www.volksdeutschland.de
Mit vielen guten, oft sehr mutigen Beiträgen, darunter glaubhafte Berichte zum Thema Holocaust/Gaskammern (Achtung, heilige Kuh, virales Mem!)

Einige Selbstverwaltungen (letztes Update am 10.11.2011):

Haus Tanneck
Peter Mörsel
Peter Frühwald
Familie Seibel
Manfred Josef Maria Dorfmüller
Thomas PATZLAFF
Heiko Dosseh
Tina Wendt
Jens Heimbrock
Edith Reckzeh
Malereibetrieb Andrè Brune

Es gibt in Deutschland derzeit ca. 35.000 Staatliche Selbstverwaltungen nach Artikel 9 der UN-Res 56/83.
Quelle: http://staseve.wordpress.com/2011/10/06/staseve-schreiben-an-den-syrischen-botschafter/

Hilfreiche Links mit Infos, wie man in die Selbstverwaltung gehen kann:
Arbeitsgemeinschaft Staatliche Selbstverwaltung (StaSeVe)
Selbstverwaltung und Volks-Hilfe - Stiftung Volks-Bundesrath
Downloads bei der NOVERTIS Stiftung
Friedliche-Loesungen.org bietet eine ganz neue Möglichkeit. Mit Hilfe einer Zugehörigkeit zu den anerkannten "Keltischen Druiden" soll als Selbstverwalter alles leichter werden.

 

 

 

 





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