Der deutsche Souverän und die liebe BRD
Beitrag erstellt von Christian im Oktober 2009
letzte Änderung: 091115
Erklärung: Nur weil ich die BRD (oder was von ihr übrig ist) nicht als legitimen Staat ansehe, will ich noch lange keinen Kaiser und keine Weimarer Republik oder sonst ein Gebilde, welches nicht den Willen des Volkes 100%ig ausdrückt. Also auch kein Deutsches Reich wie wir es hatten, in welcher Form auch immer. Das geht auch nicht, die Zeit vorbei und ich will der NWO auch keinen Vorwand für einen dritten Weltkrieg liefern. Was ich will, wird jeder erkennen, der meine Texte ohne Vorurteil liest.
Aufbauend auf meinem Artikel zum Scheinstaat BRD möchte ich hier Neues veröffentlichen: z.B. Tipps zum Umgang mit Behörden, wie man seine deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen kann, Bescheide und Anordnungen zurückweist etc.
Das meiste davon habe ich aus zweiter oder dritter Hand, also im Zweifel bitte immer selbst prüfen und nicht einfach blind vertrauend loszotteln, danke.
Wichtige Infos für die Zielausrichtung einer Argumentation:
- Das Grundgesetz hat seit 17./18. Juli 1990 1990 keinen Geltungsbereich mehr (durch die Alliierten, Außenminister James Baker Art. 23 GG erloschen, heutige Fassung des GG enthält keinen Geltungsbereich, ergo gilt es nirgends. Gewohnheitsrecht bezieht sich auf Privatrecht.). Ergo hat eine Wiedervereinigung nie stattgefunden, schon wegen den immer noch polnisch verwalteten Ostgebieten. Eine tote BRD kann keine Grenze anerkennen, schon gar keine Staatsgrenze, während sie selbst kein Staat ist und nicht für das Deutsche Reich sprechen oder verhandeln darf und kann.
Die BRD ist nach einem bis heute gültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches. Sie ist kein Staat und besitzt keine gesetzgebende Kraft. Sie ist demnach eine Fremdverwaltung, wie sie auch das Dritte Reich war. - Jeder Richter und Beamte der BRD haftet heute mit seinem Privatvermögen für seine Entscheidungen - warum? Ganz einfach, die Staatshaftung gibt es schon seit 1982 nicht mehr. Frag immer nach der Deckungssumme der Haftschutzversicherung des Betreffenden Beamten!
- Deutsche Gerichte und Richter müssen durch die Alliierten genehmigt werden - Gerichte der BRD sind auch das natürlich nicht, sie sind ja für die BRD zuständig, und da diese dem Geltungsbereich des GG unterliegt - aha - haben wir Deutschen damit auch gar nichts zu (mehr) tun, es sei denn wir akzeptieren die BRD-Klubmitgliedschaft (haben einen Personalausweis) und unterwerfen uns damit einer Willkühr ohne Recht und Anstand.
- Das Finanzamt der BRD begeht seit Erlöschung des Geltungsbereiches des GG Diebstahl an 2/3 des deutschen Volkes, da es keine hoheitliche Behörde im Auftrag eines Staates ist, und somit darf es keine Steuern eintreiben. Völkerrechtlich betrachtet würde ich sagen, es ist Plünderung (worauf die Todesstrafe steht). Das im Zusammenhang mit der o.g. Privathaftung wird doch richtig interessant.
- Rechtliche Ansprechpartner in allen deutschen Belangen auf dem Gebiet der eh. BRD/DDR sind die Alliierten. Vor diesen muss sich jeder deutsche Beamte und Richter rechtfertigen, sollte dies erforderlich gemacht werden (durch uns). Es gilt sowohl HLKO als auch SHAEF in vollem Umfang,
- Das GG ist bis heute keine Verfassung und auch nicht vom Deutschen Souveränen Volk (das sind wir) gemacht oder anerkannt. Darum heißt es ja "Grundgesetz für die BRD" und nicht "Grundgesetz der BRD", und darum steht Artikel 146 bis heute so drin. Witzigerweise haben wir ein "Verfassungsgericht", aber keine Verfassung. Dieses Gericht ist also für rein gar nichts zuständig, nicht einmal für das GG.
- Ein Personal der BRD - zu erkennen am "Personalausweis" - hat damit keinen Nachweis auf eine Staatsangehörigkeit, denn den Staat "deutsch" gibt es nicht. Dieser Ausweis ist kein Personenausweis, kein Dokument welches eine Angehörigkeit zu einem deutschen Staat beweist, sondern lässt dies lediglich vermuten.
- Die BRD ist kein Hoheitsbetrieb, sondern ein Gewerbebetrieb, siehe GG Artikel 65. Das GG wirkt daher auf mich wie AGB - Privatrecht statt Staatsrecht.
Zur Einführung nochmal: "Rechtslage Deutschland"
- weitere Dokumente und Links auf o.g. Seite zum Thema BRD.
Update 091115
Passend zum Thema und obwohl nicht neu, hier ein Zitat des Zentralrats Souveräner Bürger (ZSB):
Da die gegenwärtige Situation besondere Probleme und Chancen für
alle Bewohner des (nicht existenten) Bundesgebietes schafft, wollen wir
durch eigene unablässige Bemühungen die Chancen nutzen, wie es unseren
bürgerlichen Pflichten als Angehörigen des Deutschen Volkes entspricht,
und nur dem geltenden Gesetz Folge leisten, und nicht blind denen
Glauben schenken, die uns ein weiteres Mal zum Werkzeug und Komplizen
menschenverachtender und diktatorischer Machenschaften machen wollen.
Nicht umsonst steht im ursprünglich einmal anwendbaren BGB die Pflicht
eines jeden Bürgers verankert, sich seiner Rechte und Pflichten kundig
zu halten. Ebenso steht geschrieben, jeder hat die Pflicht, dafür zu
sorgen, daß seine Rechte eingehalten werden...
(Quelle: www.menschenrechte.de.tl)
Anmerkung: Der ZSB ist meiner Meinung nicht astrein, was aus einigen Texten hervorgeht - siehe hierzu ein Auzug im o.g. Stammbeitrag zum Thema Grundgesetz und Artikel 23.
Update 091005
"Die Demokratie-Diktatur und der Wandel" - Onlineartikel der SEIN
"Wie kommen wir aus dieser hoffnungslosen Situation heraus? Es ist eine legale, demokratische Revolution nach Artikel 148 des Grundgesetzes, deren Ziel eine neue Verfassung für Deutschland ist, und das bedeutet nicht weniger als das Abreißen der alten und die gleichzeitige Gründung einer neuen Republik." -> zum Artikel
Update 090908
Mailkorrespondenz und Infos von Joerg Erdmannsky, Kommissar für Menschenrechte (www.geratop.de)
- Mailtext von Juli 2009 "Rechtliche Position" Teil 1 und Teil 2
- "Menschenrechtliche Zurückweisung" - Vorlage zum Ablehnen der BRD-Zugehörigkeit und dem Klub "deutsch"
- "Warum es NICHT möglich ist in der 'BRD' Recht zu bekommen" - das Problem mit fehlenden Unterschriften auf Dokumenten
Man mag die Aufmachung und die her und da recht polarisierende Art vom Herrn Erdmannsky kritisieren, doch die Infos von ihm sind nützlich.
Was braucht man, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beweisen?
Das Stück Papier der BRD, welches sich "Staatsangehörigkeitsurkunde" nennt, stellt dies nicht 100%ig klar - hier steht nur "Deutsche Staatsangehörigkeit" drauf - nicht "Angehöriger der BRD", logisch.. Also müssen wir selber gucken, welcher deutsche Staat damit gemeint sein kann. Völkerrechtlich anerkannt war zuletzt die Weimarer Republik in den Grenzen von 1937, soweit ich weiß.
- Anfrage stellen bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde - dort erhält man Infos darüber, was man braucht (bei mir: Nachweis meiner Herkunft via Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde der Eltern, Aufenthaltsbescheinigung, 25 Euro. Personalausweis unnötig, witzig oder?)
Was ist der Sinn?
Ganz einfach: völkerrechtlich klagen geht nur mit Staatbürgerschaft, und die sollte man beweisen können - der völkerrechtlich anerkannte Status ist, denke ich, das Deutsche Reich von 1937 (Weimarer Republik). Alternativ kann ich konsequent in die Selbstverwaltung gehen, mir selbst einen Interregnum-Ausweis ausstellen und michn auf fas Potsdamer Abkommen berufen.
Update 090909
Die Sache mit der Privathaftung - ein wichtiger Punkt. Siehe BGB §839 und §823. Dank an Jörg Erdmannsky für die Erinnerung; wenn Aufklärung in Sachen GG nichts bringt, kann man sie beim BGB bekommen - wenn sie darauf bestehen;)
Update 091015
Nachzulesen auch unter www.bund-fuer-das-recht.de - "Das Märchen von der Staathaftung":
BGB § 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Dies erzählt einem kein Jurist!?
Ein Beamter müsste ja im Nachhinein gestehen, dass er für einen Fehler verantwortlich ist. Wenn er dazu bereit ist, warum unterschreibt er dann nicht gleich, zumindest wenn er darum persönlich und schriftlich gebeten wird? Mit welchem Recht verweigert denn ein Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger, Finanzbeamter, etc. seine Unterschrift unter seinem Urteil, Beschluß, Strafbefehl, Haftbefehl, Protokoll,
Zahlungsaufforderung, etc., wo doch vom Gesetzgeber in jedem Falle zwingend die Unterschrift gefordert wird! Die Verweigerung der Unterschrift ist immer rechtswidrig! Das Verweigern der Unterschrift muss zum Ausschluss jeder Tätigkeit führen, die eine Unterschrift erfordert!
Zur Verdeutlichung noch einmal:
BGB § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Für Angestellte eines Gerichts oder anderen Behörde gilt:
BGB § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig ....ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Die Freie Stadt Danzig hat übrigens eine eigene Verwaltung auf Grundlage des Völkerrechts ins Lebens gerufen, die Erklärung dazu findest du auf diesen Seiten. Dort gibt es auch den "Antrag auf Beitritt in die Verwaltungsgemeinschaft Danzig".
Update 091023
Weil es gut passt: Selbstverwaltung geht offenbar auch als Shopbetreiber: man schau ins Impressum von scharlatanprodukte.de .

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