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(Ramtha, Das Weiße Buch )
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Erklärung vom "Bund für das Recht"

Artikel erstellt von Christian am 13.11.2009
letzte Änderung: 091113



Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist. Das heißt, dass Bedienstete der BRD das Grundgesetz nicht einhalten und damit gegen ihren Eid verstoßen. Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte hat die Feststellung, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist, nicht aus einem Fall abgeleitet, sondern aus verschiedenen Fällen.

Ich bekam den Tipp, dass Danzig sich unter eigene Verwaltung stellte und auch auf anderen Gebieten des Deutschen Reichs, wo einst die BRD Befugnisse der Verwaltung hatte, Land erworben hat. Entsprechend einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte soll sicher gestellt sein, dass die Rechtunsicherheit der BRD nicht zwingend jedem deutschen Bürger schaden muss.

Ich zitiere die Erklärung, weitere Dokumente unter bund-fuer-das-recht.de
(Iich habe mir erlaub, Bindestriche der Formatierung wegen zu entfernen.)


Freie Stadt Danzig
Verwaltungsgemeinschaft
unter dem Schutz der Vereinten Nationen
Gleisenauer Str. 14, D – 96217 Grub am Forst - DA
Tel: 09560/981762 Fax.: 09560/981763

Freie Stadt Danzig

Erklärung zur Gründung der Verwaltungsgemeinschaft der Freien Stadt Danzig Mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 Bundesgesetzblatt, Seite 2614 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben.

Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen.

So wurde mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006 die Gerichtsverfassung, die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben. Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, aufgehoben.

Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).

1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlichrechtlichen“ Regelungen.

Zur Erhaltung der Rechtsordnung hat sich die Verwaltung der Freien Stadt Danzig gebildet. Es wurden verschiedene Grundstücke in Bayern unter die Verwaltung der Freien Stadt Danzig gestellt. Diese Verwaltung wurde am 23.05.2008 durch Einschreiben mit Rückschein bei den Vereinten Nationen, Washington D. C. und den Botschaften angemeldet. Sie wurde innerhalb der BRD Verwaltung auf dem Dienstweg über das Finanzamt Coburg und den Staatsschutz Coburg bekannt gegeben.

Am 02.10.2008 wurde das erste Gerichtsurteil nach den Richtlinien des 2. BMJBBG, in öffentlicher Verhandlung von Laienrichtern verkündet und von diesen unterschrieben. Darin wurde die Rechtsordnung für die Verwaltung der Freien Stadt Danzig festgelegt. Danach gilt folgende Gesetzeshierarchie.

1. Die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen Bundesgesetzen vor (Art. 25 GG) (entsprechend den Römischen Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag und dem VStGB).

2. BGB geht allen anderen Gesetzen vor (Art. 74 GG).

3. Bundesrecht bricht Landesrecht
Damit besteht kein Widerspruch zu dem Eid, den die Bediensteten der BRD leisten mussten. Es besteht daher die Pflicht der Bediensteten der BRD, die Verwaltung der Freien Stadt Danzig zu unterstützen.

Nochmals: Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist. Das heißt, dass Bedienstete der BRD das Grundgesetz nicht einhalten und damit gegen ihren Eid verstoßen. Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte hat die Feststellung, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist, nicht aus einem Fall abgeleitet, sondern aus verschiedenen Fällen. So der Fall Görgülü: Hier wurden wegen eines Rechtstreites über 36 Fehlurteile gefällt und 7 Strafanzeigen nicht bearbeitet. Nachdem der Fall bei dem Europ. Gerichtshof für Menschenrechte gelandet war, musste eingestanden werden, das der gesamte zweite Senat des Leipziger Oberlandesgericht „Recht gegen jedes Recht gesprochen hat“, zu gut deutsch, Rechtsbeugung nach § 339 StGB begangen hat. Der konkrete Fall, den der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte herangezogen hat, um der BRD die Rechtstaatlichkeit abzusprechen, bezog sich auf das Haftentschädigungsgesetz. Die BRD Justiz nimmt das Haftentschädigungsgesetz, um die einschlägigen Bestimmungen zur Beamtenhaftung nach § 839 BGB und den weiteren Entschädigungsregelungen des BGB auszuhebeln. Dies verstößt aber sowohl gegen Art. 25 GG als auch gegen Art. 74 GG.

Pflichtgemäß hätten die Bediensteten der BRD remonstrieren und gegebenenfalls Anzeige erstatten müssen. Dies geschah ebenso wenig, wie sich die Behörden der BRD um eine rechtstaatliche Neuorganisation gekümmert haben. Vielmehr konnte aufgezeigt werden, dass die Machtstrukturen in der BRD totalitär organisiert sind (siehe www.bund-fuer-das-recht.de).

Deshalb wurde die Verwaltung der Freien Stadt Danzig, die nach Art. 102 des Versailler Vertrages unter dem Schutz des Völkerbundes und der Nachfolgeorganisation, der UNO, steht, zum Leben erweckt. Aufgabe der Verwaltung der Freien Stadt Danzig ist es, die Rechtstaatlichkeit zu wahren und wieder herzustellen.

Wir, die VGD, erwarten deshalb, dass die Bediensteten der BRD die Verwaltung der Freien Stadt Danzig auf dem Boden des Geltungsbereichs des Bürgerlichen Gesetzbuches akzeptieren und als Zeichen dafür die vorläufige Friedensvereinbarung unterschrieben
zurücksenden.

Unterschreiben Sie diese nicht, gehen wir davon aus, dass Sie als oberste Rechtsnorm weder die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts und weiterhin nicht das Bürgerliche Gesetzbuch als oberstes Gesetz, dass im Zweifel alle anderen Gesetze bricht, akzeptieren. Wir können dann davon ausgehen, dass Sie zu den Teilen der BRD Verwaltung gehören, die mitverantwortlich für die Feststellung des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte sind, der den Behörden und der Justiz der BRD rechtstaatliches Verhalten abspricht. Sie werden verstehen, dass wir keine weiteren Mühen mit Menschen verwenden, die sich nicht an Ihren Eid halten.

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