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Österreich: Kommt das Ende der Schul-Impfungen?

17.12.2010 13:37 von Christian Narkus (Kommentare: 0)

Jüngste Rechtssprechung könnte das Ende der Schulimpfungen bedeuten!

Von Dr. Johann Loibner

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Graz (6 R 5/10t) vom 19. Mai 2010 ging ein Prozess zu Ende, der das Ende der Schulimpfungen zumindest in der bisherigen Form zur Folge haben wird.
Was war geschehen?


Ein Schüler der zweiten Klasse der Hauptschule Kühnsdorf wurde am 11.10.2004 im Rahmen einer Schulimpfung von der Amtsärztin der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt gegen Hepatitis B geimpft. Um das Impfkonzept des Obersten Sanitätsrates umzusetzen, wurde sie von der Landssanitätsdirektion beauftragt, die Impfung gegen Hepatitis B anzubieten. Diese Impfung sei nun insbesondere bei den im 12. Lebensjahr stehenden, bisher ungeimpften Kindern durchzuführen.

Infolge dieser Impfung erkrankte der Schüler an einer Entzündung der Sehnerven. Die Folge davon war eine hochgradige Sehbehinderung, beinahe völlige Blindheit, mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 90%. Das Bundessozialamt anerkannte die beidseitige Sehnervenatrophie (Zerstörung der Sehnerven) als Impfschaden als Folge der Hepatitis-B-Impfung.
Die Eltern wandten sich an das Landesgericht Klagenfurt um Wiedergutmachung für den an
ihrem Sohn erlittenen gesundheitlichen Schaden.


Die Amtsärztin wurde verurteilt, Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung zu erstatten. Den Grund für ihren Behandlungsfehler fand das Gericht in der höchst mangelhaften Aufklärung der zu impfenden Schüler. An praktisch allen Schulen in Österreich ist die Impfpraxis ähnlich. Die aktuelle Rechtssprechung lässt Schulimpfungen in der bisherigen Form nicht mehr gelten.
Sind Schulimpfungen Pflicht?


Im Laufe dieses Verfahrens wurde deutlich, dass über die rechtliche Situation der Schulimpfungen erstaunliche Unkenntnis herrscht. Sowohl Ärzte, Eltern, wie auch Behörden sind über die rechtlichen Grundlagen des Impfens an Schulen wenig bis gar nicht informiert. Es wurde unter anderem die Meinung vorgebracht, die „Schulimpfung sei ein ganz normaler Vorgang während eines Schuljahres“, oder die Impfung gegen Hepatitis B sei „eben eine Schulimpfung“. Solche Aussagen erwecken den Eindruck, Schulimpfungen seien einfach Schulveranstaltungen und lenken von der Tatsache ab, dass Impfungen medizinische Eingriffe mit Folgen für die Gesundheit sind.


Beim Lehrpersonal, bei Ärzten und sogar bei einem großen Teil der Juristen ist die Tatsache noch unbekannt, dass es in Österreich keine Impfpflicht, und es daher auch keine Impfpflicht an Schulen gibt.


Diese Tatsache wurde erst im Rahmen eines ähnlichen Prozesses bekannt. Der Oberste Gerichtshof (1Ob271/06v ) hat in seiner Entscheidung vom 27.03.2007 geklärt, dass es sich bei Schulimpfungen nicht um hoheitliches Handeln gehe. Das bedeutet, dass es keine Impfpflicht in Schulen gibt. Aus der Zeit der Impfpflicht gegen Pocken und Tuberkulose sind noch viele Behörden der Ansicht, Impfungen seien ein Akt der Hoheitsverwaltung und daher Pflicht.


In Unkenntnis dieser Lage wurde das folgende Argument angeführt: „Die Impfung sei als sogenannte „Schulimpfung” von einer Amtsärztin durchgeführt und im Impfpass eingetragen worden. Dies spreche eindeutig dafür, dass die Impfung als Ausfluss eines Hoheitsakts zu qualifizieren sei, da nach dem äußeren Anschein „der Staat” eine Tätigkeit im Rahmen der üblichen Impfaktionen in einer staatlichen Schule entfaltet habe.

Der OGH widersprach dieser Sicht. Die Schulimpfung ist ein rein privatwirtschaftliches Handeln...


-> Quelle und vollst. Beitrag auf www.rumoro.de

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